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Physiotherapie-Kosten & Selbstzahler in Gelsenkirchen

Ob mit Rezept über die Krankenkasse, als Privatpatient oder als Selbstzahler ohne Verordnung – bei Physio2Go im Neumarkthaus behandeln wir Sie transparent und beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten. Auf dieser Seite erklären wir, wer die Kosten übernimmt und wie Sie eine Behandlung erhalten.

Gesetzlich Versicherte – mit ärztlicher Verordnung

Für die meisten Behandlungen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ihre Ärztin oder Ihr Arzt legt darauf fest, welche Leistung – etwa Krankengymnastik oder Manuelle Therapie – in welchem Umfang sinnvoll ist. Wir rechnen die Behandlung dann direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

Gesetzlich Versicherte leisten dabei die vom Gesetzgeber vorgesehene Zuzahlung. Die übrigen Kosten übernimmt die Krankenkasse. Die genaue Höhe Ihrer Zuzahlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und Ihrer persönlichen Situation – etwa einer möglichen Zuzahlungsbefreiung. Verbindliche Auskunft dazu gibt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Selbstzahler & Privatversicherte – auch ohne Rezept

Sie brauchen kein Rezept, um zu uns zu kommen: Eine Behandlung als Selbstzahler ist jederzeit möglich – ganz ohne ärztliche Verordnung. Das ist zum Beispiel praktisch, wenn Sie kurzfristig eine Massage oder gezielte physiotherapeutische Unterstützung wünschen, ohne den Weg über die ärztliche Verordnung zu gehen.

Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach Ihrem Versicherungstarif – die Details klären Sie am besten direkt mit Ihrer Versicherung.

Kosten für den Hausbesuch

Wir kommen für Ihre Physiotherapie auf Wunsch zu Ihnen nach Hause – in ganz Gelsenkirchen. Ist der Hausbesuch ärztlich auf der Verordnung vermerkt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten inklusive der Wegepauschale; es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Die Ärztin oder der Arzt trägt den Hausbesuch auf der Verordnung ein, etwa wenn der Weg in die Praxis aus gesundheitlichen Gründen schwerfällt.

Ohne Verordnung ist der Hausbesuch als Selbstzahlerleistung möglich. In diesem Fall besprechen wir die Konditionen inklusive Anfahrt vorab transparent mit Ihnen.

Mehr zum Hausbesuch

Was kostet eine Behandlung?

Eine pauschale Antwort wäre unseriös: Die Kosten einer Behandlung hängen von der gewählten Leistung und dem Umfang ab. Deshalb nennen wir Ihnen den Preis für Selbstzahler- und Privatleistungen gern auf Anfrage – abgestimmt auf Ihr konkretes Anliegen.

Preise auf Anfrage – wir beraten Sie gern

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir erklären Ihnen transparent, welche Leistung für Sie infrage kommt und was sie kostet. Gesetzlich Versicherte mit Verordnung rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.

Fragen zu Kosten oder Ablauf?

Wir beraten Sie unverbindlich – ob mit Rezept, privat oder als Selbstzahler. Rufen Sie uns an oder fragen Sie einen Termin an.

Telefonische Anmeldung Mo–Fr 9–13 Uhr

Häufige Fragen zu den Kosten

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Krankenkasse, Zuzahlung, Selbstzahler und Hausbesuch.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Physiotherapie?

Ja. Mit einer ärztlichen Verordnung (Rezept) rechnen wir die Behandlung direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte leisten dabei die vom Gesetzgeber vorgesehene Zuzahlung; die restlichen Kosten trägt die Kasse. Privat Versicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.

Was kostet Physiotherapie ohne Rezept?

Ohne Verordnung ist eine Behandlung als Selbstzahlerleistung möglich – ganz ohne Rezept. Der Preis richtet sich nach Art und Umfang der Behandlung, daher nennen wir ihn Ihnen gern auf Anfrage. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie unverbindlich.

Was kostet ein Hausbesuch?

Ist der Hausbesuch ärztlich auf der Verordnung vermerkt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten inklusive der Wegepauschale; es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung ist der Hausbesuch als Selbstzahlerleistung möglich – die Konditionen inklusive Anfahrt besprechen wir gern persönlich.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Bei gesetzlich Versicherten sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung pro Verordnung sowie je Behandlung vor. Die genaue Höhe hängt von den gesetzlichen Vorgaben und Ihrer individuellen Situation ab – etwa einer möglichen Befreiung. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen dazu verbindlich Auskunft; gern erklären wir Ihnen den Ablauf.

Behandeln Sie auch Selbstzahler und Privatversicherte?

Ja. Neben gesetzlich Versicherten behandeln wir ebenso Privatversicherte und Selbstzahler. Eine Behandlung als Selbstzahler ist auch ohne Rezept möglich. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden gemeinsam die passende Lösung.