Hausbesuch
Physiotherapie als Hausbesuch in Gelsenkirchen: Voraussetzungen, Verordnung & Ablauf
Physio2Go-Redaktion · 23. Juni 2026
Wenn der Weg in die Praxis schwerfällt, muss eine Physiotherapie nicht ausfallen: Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung kommt die Behandlung als Hausbesuch zu Ihnen nach Hause. Gerade nach einer Operation, bei eingeschränkter Mobilität oder im höheren Alter ist das oft die praktischste – manchmal die einzige sinnvolle – Lösung.
Dieser Ratgeber erklärt verständlich, für wen ein Physiotherapie-Hausbesuch in Frage kommt, wie Sie die passende Verordnung erhalten, was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt und wie ein Termin zuhause konkret abläuft – mit Blick auf Gelsenkirchen, wo wir von Physio2Go im Neumarkthaus in allen Stadtteilen Hausbesuche anbieten.
Was ist ein Physiotherapie-Hausbesuch?
Ein Physiotherapie-Hausbesuch ist eine vollwertige physiotherapeutische Behandlung, die nicht in der Praxis, sondern in Ihrer häuslichen Umgebung stattfindet – also zuhause, in einer Pflegeeinrichtung oder im Seniorenheim. Inhaltlich unterscheidet sich der Hausbesuch nicht von einer Praxisbehandlung: Befund, Übungen und manuelle Techniken laufen genauso ab, nur eben bei Ihnen vor Ort.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie sparen sich An- und Abfahrt, vermeiden Schmerzen oder Risiken durch das Aufstehen und die Fahrt, und die Therapie findet in genau der Umgebung statt, in der Sie wieder selbstständig zurechtkommen möchten. Bewegungsabläufe lassen sich so direkt im Alltag üben – vom Aufstehen aus dem eigenen Bett bis zum sicheren Gang in der eigenen Wohnung.
Gleichwertig, nicht zweite Wahl
Ein Hausbesuch ist kein abgespecktes Angebot, sondern dieselbe Leistung am anderen Ort. Nur gerätegebundene Behandlungen wie Ultraschall- oder Wärmetherapie sind an die Praxisausstattung gebunden und daher nicht als Hausbesuch möglich.
Für wen ist ein Hausbesuch sinnvoll?
Ein Hausbesuch ist immer dann angezeigt, wenn das Aufsuchen der Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Ob das der Fall ist, entscheidet ärztlich die verordnende Praxis – typische Situationen sind:
- direkt nach einer Operation, solange das Gehen oder die Anfahrt noch schwerfällt
- bei stark eingeschränkter Mobilität, etwa mit Gehhilfen oder Rollstuhl
- nach einem Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Morbus Parkinson
- bei ausgeprägter Sturzgefahr oder Gleichgewichtsstörungen
- im höheren Alter, wenn der Weg in die Praxis zur echten Hürde wird
- bei Pflegebedürftigkeit oder Bettlägerigkeit
Auch starke Schwellungen, etwa nach einer Operation oder bei einem Lymphödem, sprechen für die Behandlung zuhause: Die Schwellung ist oft genau dann am stärksten, wenn das Aufstehen am schwersten fällt. Eine Manuelle Lymphdrainage lässt sich dann gut als Hausbesuch durchführen.
Die Verordnung mit Hausbesuch-Vermerk
Grundlage jeder Kassenleistung ist die ärztliche Verordnung (umgangssprachlich „Rezept“). Damit die Krankenkasse einen Hausbesuch übernimmt, muss auf der Verordnung der Hausbesuch ausdrücklich vermerkt sein – in der Regel durch Ankreuzen des Feldes „Hausbesuch ja“. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entscheidet medizinisch, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.
Verordnet werden können dieselben Heilmittel wie für die Praxis, zum Beispiel Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage oder neurologische Krankengymnastik (KG-ZNS). Welches Heilmittel sinnvoll ist und in welcher Menge, legt die ärztliche Verordnung fest.
Praktisch beim Arztbesuch
Sprechen Sie den Hausbesuch aktiv an, wenn Ihnen der Weg in die Praxis schwerfällt. Bitten Sie darum, den Hausbesuch auf der Verordnung zu vermerken – nachträglich ist das oft umständlich. Bringen Sie die Verordnung zum ersten Termin mit oder halten Sie sie bereit.
So läuft ein Hausbesuch ab – Schritt für Schritt
Vom ersten Kontakt bis zur Behandlung sind es meist nur wenige Schritte:
Kontakt aufnehmen
Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular und schildern kurz Ihr Anliegen und Ihren Stadtteil.
Verordnung & Termin klären
Wir prüfen die Verordnung (mit Hausbesuch-Vermerk) und vereinbaren einen Termin, der in Ihren Tagesablauf passt.
Befund zuhause aufnehmen
Beim ersten Termin verschaffen wir uns ein Bild von Beschwerden, Beweglichkeit und Ihrer Wohnsituation und legen gemeinsam alltagsnahe Ziele fest.
Behandlung durchführen
Es folgt die eigentliche Therapie – Übungen, manuelle Techniken oder Entstauung, je nach Verordnung und Befund.
Eigenübungen mitgeben & Folgetermine vereinbaren
Sie erhalten Übungen für die Zeit zwischen den Terminen; die weiteren Hausbesuche stimmen wir mit Ihnen ab.
Was kostet ein Hausbesuch? Kasse, Zuzahlung und Wegepauschale
Mit einer gültigen Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung – auch beim Hausbesuch. Für Sie bleiben in der Regel zwei Posten: die gesetzliche Zuzahlung und eine Wegepauschale für die Anfahrt. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt diese Anteile nicht. Ohne Verordnung ist die Behandlung als Selbstzahlerleistung möglich.
| Posten | Wer trägt die Kosten? |
|---|---|
| Physiotherapeutische Behandlung | Gesetzliche Krankenkasse (mit ärztlicher Verordnung) |
| Gesetzliche Zuzahlung | Patient:in (10 % der Kosten zzgl. 10 € je Verordnung; bei Befreiung entfällt sie) |
| Wegepauschale für die Anfahrt | Bei Hausbesuch-Verordnung über die Krankenkasse; sonst Selbstzahler |
| Behandlung ohne Verordnung | Selbstzahler (private Abrechnung nach Absprache) |
Die genauen Beträge richten sich nach den bundesweiten Vergütungsvereinbarungen und können sich ändern. Privatversicherte und Selbstzahler rechnen wir direkt ab; sprechen Sie uns gern auf die Konditionen an.
Wie Sie sich auf den Hausbesuch vorbereiten
Damit der Termin reibungslos läuft, helfen ein paar einfache Vorbereitungen:
- etwas Platz schaffen – ein freier Bereich neben Bett, Sofa oder Stuhl genügt meist
- bequeme, nicht einengende Kleidung tragen
- die ärztliche Verordnung sowie eine Liste Ihrer Medikamente bereithalten
- relevante Befunde oder den Entlassbrief nach einer OP griffbereit legen
- Haustiere währenddessen in einem anderen Raum unterbringen
Tipp aus unserer Praxis
Behandeln wir dort, wo es im Alltag hakt – am eigenen Bett, an der Treppe, in der Küche –, lässt sich der Übergang vom „Üben“ zum „Können“ am besten schaffen. Sagen Sie uns ruhig, welche Bewegung Ihnen im Alltag am meisten Mühe macht.
Hausbesuch in ganz Gelsenkirchen
Unsere Praxis Physio2Go liegt im Neumarkthaus in der Gelsenkirchener Altstadt. Von dort kommen wir als Hausbesuch in alle Stadtteile – von der Altstadt, Schalke und Ückendorf über Buer und Erle bis nach Horst im Westen. Gerade für die weiter außen liegenden Stadtteile ist der Hausbesuch oft der bequemste Weg zur regelmäßigen Therapie.
Welche Behandlung als Hausbesuch in Ihrem Stadtteil möglich ist und wie die Anfahrt geregelt ist, finden Sie auf der jeweiligen Stadtteilseite – oder Sie fragen einfach direkt einen Termin an.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Physiotherapie als Hausbesuch?
Anspruch besteht, wenn das Aufsuchen der Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist – etwa nach einer Operation, bei starker Mobilitätseinschränkung, nach einem Schlaganfall oder im Pflegefall. Die medizinische Entscheidung trifft die verordnende Ärztin oder der Arzt.
Wie bekomme ich eine Verordnung für einen Hausbesuch?
Sprechen Sie Ihre Hausärztin, Ihren Facharzt oder – bei Kieferbeschwerden – die Zahnarztpraxis darauf an. Auf der Heilmittel-Verordnung muss der Hausbesuch ausdrücklich vermerkt sein, damit die Krankenkasse die Anfahrt übernimmt.
Übernimmt die Krankenkasse den Hausbesuch?
Ja. Mit einer ärztlichen Verordnung, auf der der Hausbesuch vermerkt ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung. Für Sie bleiben die gesetzliche Zuzahlung und eine Wegepauschale, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.
Was ist die Wegepauschale?
Die Wegepauschale ist eine pauschale Vergütung für die Anfahrt zum Hausbesuch. Bei einer Verordnung mit Hausbesuch-Vermerk wird sie über die Krankenkasse abgerechnet; als Selbstzahler vereinbaren wir sie individuell.
Welche Behandlungen sind als Hausbesuch möglich?
Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Massage, neurologische Krankengymnastik (KG-ZNS), die CMD-Behandlung und Kinesio-Taping bieten wir als Hausbesuch an. Gerätegebundene Leistungen wie Ultraschall- und Wärmetherapie sind nur in der Praxis möglich.
In welchen Stadtteilen bietet Physio2Go Hausbesuche an?
Wir kommen in ganz Gelsenkirchen zu Ihnen – in alle 18 Stadtteile, von der Altstadt über Buer und Erle bis Horst. Unsere Praxis ist im Neumarkthaus in der Altstadt.
Geht ein Hausbesuch auch ohne Verordnung?
Ja, als Selbstzahlerleistung ist ein Hausbesuch auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Die Konditionen besprechen wir vorab transparent mit Ihnen.
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Physio2Go-Redaktion
Praxis-Team von Physio2Go im Neumarkthaus, Gelsenkirchen
Fachlich geprüfte Ratgeber des Physiotherapie-Teams von Physio2Go im Neumarkthaus. Wir behandeln in unserer Praxis in der Gelsenkirchener Altstadt und als Hausbesuch in ganz Gelsenkirchen.
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Anmeldung Mo–Fr 9–13 Uhr · Praxiszeiten Mo–Fr (Mi bis 19 Uhr)