Krankengymnastik in Neustadt– Praxis & Hausbesuch
Krankengymnastik verbindet angeleitete Übungen mit ergänzenden manuellen Techniken, um Beweglichkeit, Kraft und Belastbarkeit wiederherzustellen – nach Operationen, bei Rückenbeschwerden oder Verschleiß. Damit sich ein Erfolg einstellt, kommt es auf regelmäßige, fachlich begleitete Einheiten an.
Die Neustadt grenzt südlich direkt an die Altstadt – für viele ist unsere Praxis im Neumarkthaus damit fast um die Ecke. Das macht gerade die Krankengymnastik unkompliziert, die ja von mehreren Terminen pro Woche lebt: oft genügt ein kurzer Weg zu Fuß oder über den nahen Hauptbahnhof. Und wenn der Weg nach einer OP schwerfällt, kommen wir als Hausbesuch in die Neustadt.
Wann hilft Krankengymnastik?
- Rücken-, Nacken- und Gelenkbeschwerden
- Nach Operationen, z. B. an Hüfte, Knie oder Wirbelsäule
- Nach Verletzungen wie Bänderriss oder Knochenbruch
- Haltungsschwächen und muskuläre Dysbalancen
- Verschleißerkrankungen wie Arthrose
Krankengymnastik als Hausbesuch in Neustadt
Weil die Neustadt unmittelbar an die Altstadt anschließt, sind regelmäßige Termine bequem zu schaffen – meist zu Fuß oder mit kurzer Fahrt ab Hauptbahnhof. Ist Gehen gerade beschwerlich, behandeln wir Sie mit der Krankengymnastik als Hausbesuch zuhause in der Neustadt.
Kasse oder Selbstzahler?
Abrechnung & Verordnung
Krankengymnastik ist ein verordnungsfähiges Heilmittel: Mit ärztlicher Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab (gesetzliche Zuzahlung). Ohne Verordnung ist die Behandlung als Selbstzahler möglich.
Häufige Fragen zu Krankengymnastik in Neustadt
Wo bekomme ich Krankengymnastik in der Neustadt?
In unserer Praxis im Neumarkthaus in der direkt angrenzenden Altstadt – von der Neustadt aus oft zu Fuß erreichbar; auf Wunsch auch als Hausbesuch.
Lohnt sich für die kurze Strecke der Hausbesuch?
Wenn der Weg nach einer Operation, mit Gehhilfe oder im höheren Alter schwerfällt: ja. Dann bringen wir die Krankengymnastik nach Vereinbarung zu Ihnen in die Neustadt.
Brauche ich für Krankengymnastik ein Rezept?
Für die Kassenabrechnung ja – Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Verordnung aus. Ohne Rezept ist die Behandlung als Selbstzahler möglich.
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Anmeldung Mo–Fr 9–13 Uhr · Praxiszeiten Mo–Fr (Mi bis 19 Uhr)
